Die Felsen im Biggetal sind hauptsächlich für die umliegenden Sektionen von Bedeutung. Für die Sektion Gummersbach ist der Untere Elberskamp in Finnentrop-Heggen von besonderer Bedeutung für Ausbildungszwecke und auch zum Klettertraining. Leider ist die Gesteinsqualität nicht besonders gut, immer wieder brechen Griffe oder Tritte aus. Auch die Oberflächenstruktur der Felsen ist nicht besonders stark ausgeprägt und hat mit Naturfelsen kaum Ähnlichkeiten. Trotzdem wird dieses Gebiet von unserer Sektion häufig für Kletterkurse oder zum Training aufgesucht, da es einfach das nächstgelegene Klettergebiet in der Region darstellt und das Klettern hier, dank der sehr entgegenkommenden Haltung der Gemeinde Finnentrop, erlaubt ist.
Die Felsen im Oberen Elberskamp, der Hohen Ley und den Ahauser Klippen liegen in Naturschutzgebieten und sind per Verordnung mit einem Kletterverbot belegt. Doch sind es gerade diese Felsen, die sich zum Training, zur Ausbildung und auch zur Schulung der Sensibilität gegenüber der Natur besonders eignen würden. Der DAV und die IG-Klettern sind aber bemüht, in Verhandlungen mit den Besitzern und den Landschaftsbehörden hier Ausnahmeregelungen zu vereinbaren. Die Chancen dazu stehen nicht schlecht, da das neue Bundesnaturschutzgesetz gerade wieder mehr den Menschen in den Mittelpunkt seiner Bemühungen um den Erhalt der Natur stellt. Der Schutz der Natur ist nicht per se vorgesehen, sondern die „Vielfalt, Schönheit und Eigenart der Natur .....soll auch zu Erholungszwecken geschützt werden“ (BnAtSchG §1 Abs.4). Der Naturschutz wird in erster Linie anthropozentrisch gesehen, d.h. die Natur für den Menschen zu schützen und zu erhalten, Natur erlebbar zu machen (Klöpfer, Michael; Umweltrecht S.548). Zudem stellt das Gesetz klar, „dass zur Erholung auch Natursportarten“ ,wie z.B. das Klettern, gerechnet werden(BNatSchG §4, Abs....).
Autor: Fritz Blach
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